ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Verkäufe der BVBA ONEFLOR Europe (nachfolgend ONEFLOR genannt), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Jede Bestellung und/oder Unterzeichnung eines Angebots/einer Vereinbarung durch ONEFLOR durch den Kunden setzt die stillschweigende Anerkennung und Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Alle allgemeinen und/oder besonderen Bedingungen, die vom Kunden für anwendbar erklärt werden, können gegenüber ONEFLOR nicht angefochten werden. 

2. Alle Angebote sind unverbindlich und vorbehaltlich eines Irrtums oder Vergessens. Die im Angebot angegebenen Preise gelten für die auf dem Angebot angegebene Dauer. In Ermangelung jeglicher Angaben zur Gültigkeit sind die Angebote für einen Zeitraum von 15 Tagen ab dem Datum des Angebots gültig. 

3. Alle in unserem Angebot/unseren Angeboten, Vereinbarungen und/oder Auftragsbestätigung(en) genannten Preise unterliegen stets einseitigen Änderungen (Erhöhungen), denen ONEFLOR u.a. aufgrund von Preiserhöhungen und/oder Rohstoffknappheit unterliegt. In diesem Fall kann ONEFLOR auch die Lieferung verschieben oder die Bestellung stornieren, ohne dass dies zu einer Entschädigung für den Kunden führt. In diesem Fall ist der Kunde jedoch berechtigt, die Bestellung ohne weitere Kosten zu stornieren. 

4. ONEFLOR behält sich das Recht vor, die von seinen Mitarbeitern und/oder Vertretern angebotenen Bedingungen und Preise zu ändern oder deren Bestellungen abzulehnen. 

5. Das Risiko der von ONEFLOR gelieferten Waren geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Kunden über. 

6. Die verkauften Waren bleiben Eigentum von ONEFLOR, bis die vollständige Zahlung des Verkaufspreises in Form von Hauptsumme und zusätzlichen Zahlungen erfolgt ist. Im Falle eines Weiterverkaufs behält ONEFLOR die Möglichkeit, den dem Wert der wiederverkauften Waren entsprechenden Betrag einzufordern. Der Eigentumsvorbehalt wird auf den Wiederverkaufspreis übertragen. Nach der Lieferung der Waren trägt der Käufer alle Risiken, Fälle höherer Gewalt (einschließlich Zerstörung) und die Last der Verwahrung. Im Falle der Nichtzahlung eines der am Fälligkeitsdatum fälligen Beträge behält sich ONEFLOR das Recht vor, die Rückforderung aller gelieferten Waren zu verlangen. 

7. Unsere Lieferzeiten werden nur als Anhaltspunkt angegeben. Mögliche Strafen für Verspätung und/oder Stornierung der Bestellung und/oder Schadenersatz auf unsere Kosten sind bei verspäteter Lieferung aus welchem Grund auch immer ausgeschlossen. Die Lieferung, die mit einem Gefahrenübergang verbunden ist, erfolgt durch direkte Übergabe der Lieferung, entweder an den Kunden oder an den von ihm benannten oder, in Ermangelung eines solchen, von uns gewählten Spediteurs. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Kosten und Risiken des Transports der verkauften Waren nach der Lieferung zu versichern und bei der Ankunft des Materials den Zustand, die Menge und die Übereinstimmung der Lieferungen mit den Anweisungen auf dem Lieferschein zu überprüfen. Im Falle fehlender oder beschädigter Waren ist es Sache des Kunden, alle Vorbehalte schriftlich und summarisch dem Spediteur mitzuteilen und sie innerhalb der folgenden drei Arbeitstage per Einschreiben mit Rückschein an den Spediteur und an unser Unternehmen zu bestätigen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Lieferort zugänglich ist, damit ONEFLOR seine Waren normal liefern kann. 

8. Mit Ausnahme der Bestimmungen von Punkt 3 berechtigt eine Lieferverzögerung den Kunden nicht zu Schadenersatz oder zur Stornierung des Vertrags/Auftrags. Eine Entschädigung für verspätete Lieferung kann vom Kunden nur dann gefordert werden, wenn dies schriftlich vereinbart wurde und keine höhere Gewalt vorliegt. Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitsunterbrechungen gelten als höhere Gewalt. 

9. Abweichungen welcher Art auch immer können niemals Grund für eine Beschwerde und/oder Haftung seitens ONEFLOR sein. ONEFLOR kann niemals haftbar gemacht werden für Änderungen, die der Hersteller in Bezug auf Zusammensetzung, Größen und/oder Farbe vornimmt. 

10. Die Verantwortung von ONEFLOR und die Garantien, die das Unternehmen in Bezug auf die gelieferten Produkte bietet, sind auf die vom Hersteller gewährten Garantien beschränkt. Mit Ausnahme der oben genannten Risiken werden Waren, die nicht innerhalb von 20 Tagen nach der Lieferung zurückgeschickt werden, sowohl quantitativ als auch qualitativ als mit der Bestellung übereinstimmend betrachtet, mit der Maßgabe, dass nach Anwendung des Produkts keine Reklamation berücksichtigt wird. Die Lagerung erfolgt unter der Verantwortung und auf das Risiko des Kunden. Wenn ein Qualitätsmangel von uns anerkannt wird, beschränkt sich unsere Haftung auf den Ersatz der Waren, mit Ausnahme anderer Kosten und/oder Schäden. Unter keinen Umständen erstreckt sich unsere Haftung auf direkte oder indirekte Schäden, die sich für unsere Kunden aus den Folgen von Nichtlieferung oder Herstellungsfehlern ergeben können. Es werden nur Beschwerden über schriftlich erteilte und bestätigte Bestellungen bearbeitet. Geringfügige Abweichungen in Dicke und Farbe innerhalb der üblichen Toleranzen können keinen Anlass zu 

Beanstandungen geben. Beanstandete Waren müssen vom Käufer gelagert werden, bis die Reklamation erledigt ist. Die Kosten und Risiken der Rücksendung der Waren gehen zu Lasten des Kunden. Im Falle der Rückgabe von Waren, die von ONEFLOR akzeptiert werden, müssen die Waren in ihrem Originalzustand, ohne benutzt worden zu sein, bei uns eintreffen. Gutschriften werden nur nach Prüfung und Anerkennung der Mangelhaftigkeit der Ware durch ONEFLOR akzeptiert. 

11. Im Falle des Todes, der Erklärung der Geschäftsunfähigkeit, des Konkurses, der Auflösung des Unternehmens oder im Falle der Nichtzahlung einer einzigen Lieferung oder Leistung am Fälligkeitstag behält sich ONEFLOR das Recht vor, entweder den Vertrag von Rechts wegen und ohne jegliche Formalität oder vorherige Inverzugsetzung als aufgelöst zu betrachten oder die Lieferung aufzuschieben und in jedem Fall die sofortige Bezahlung aller gelieferten Waren zu verlangen. Die gezahlten Vorschüsse bleiben ONEFLOR erworben, um die möglichen Verluste im Falle eines Weiterverkaufs auszugleichen. 

12. Mit Ausnahme der Bestimmungen von Punkt 3 ist im Falle der Stornierung des Auftrags und/oder der Kündigung des Vertrags durch den Kunden eine pauschale Entschädigung in Höhe von 30% des Gesamtwerts des Auftrags und/oder des Vertrags, mit einem Mindestbetrag von 250,00 EUR, an ONEFLOR zu zahlen. 

13. Internet: Der Kunde, der ONEFLOR-Produkte über E-Commerce anbieten möchte, muss eine schriftliche Vereinbarung mit einem Direktor von ONEFLOR haben und den E-Commerce-Geschäftsbedingungen von ONEFLOR zustimmen (13.1). Geschieht dies nicht, kann der Kunde zurückgewiesen werden. Der Kunde kann Bilder verwenden, um für die Waren von ONEFLOR zu werben; diese Bilder bleiben immer Eigentum von ONEFLOR. 

(13.1) 

. Alle ONEFLOR-Produkte müssen jederzeit vorrätig sein; eine Mindestanforderung ist 10.000 m². 

. Auf der gesamten Website muss jederzeit vollständige technische Unterstützung angeboten werden. 

. Auf der Startseite der Website werden keine Preise angezeigt. 

. Die Unternehmensmarken müssen in der vom Unternehmen gewünschten Größe dargestellt werden. 

. Die Internetseite muss deutlich machen, dass der Kundendienst für den Käufer des Kunden zur Verfügung steht. 

. Jegliche Beschädigung von ONEFLOR-Produkten auf dem Weg vom Kunden zum Verbraucher liegt in der Verantwortung des Kunden. 

14. Jegliche Einwände oder Beschwerden bezüglich der Rechnungen müssen spätestens acht Tage nach Erhalt der Rechnung per Einschreiben an ONEFLOR gerichtet werden. 

15. Mangels besonderer schriftlicher Vereinbarung nach Eingang der Bestellung sind alle unsere Produkte innerhalb von 30 Tagen netto, ohne Abzug, ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung am Fälligkeitsdatum werden die zu zahlenden Beträge sofort fällig und zahlbar. Bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung am Fälligkeitstag fallen Zinsen an. Bei Nichtzahlung der Rechnung am Fälligkeitstag werden von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 10 % pro Jahr sowie eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % mit einem Mindestbetrag von 250 EUR fällig. Die vorgenannten Zinsen werden gemäß Art. 1154 des belgischen Zivilgesetzbuches gezahlt und ebenfalls kapitalisiert. Alle zusätzlichen Inkassokosten gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers. 

16. ONEFLOR behält sich das Recht vor, den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung auf Kosten des Kunden zu kündigen und/oder die Lieferungen und/oder die Ausführung der Arbeiten im Falle der Nichtzahlung der Rechnungen am Fälligkeitsdatum auszusetzen. Der Kunde ist in keiner Weise berechtigt, von ONEFLOR eine Entschädigung dafür zu fordern. 

17. Die vorbehaltlose Zahlung eines Teils der Rechnung gilt als Annahme dieser Rechnung und der von ONEFLOR gelieferten Waren. 

18. Jede Vereinbarung zwischen ONEFLOR und dem Kunden unterliegt ausschließlich dem belgischen Recht. Im Falle eines Rechtsstreits sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Kortrijk zuständig.